Einkaufsbedingungen
(Stand: 01.07.2013)§1 Allgemeines – Geltungsbereich- Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Lieferanten erkennen wir nicht an es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Lieferanten die Lieferung des Lieferanten vorbehaltlos annehmen.
- Insbesondere akzeptieren wir ausdrücklich keinen Eigentumsvorbehalt des Lieferanten; auch keinen verlängerten Eigentumsvorbehalt.
- Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Lieferanten zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
- Unsere Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen gemäß § 310 Abs. 1 BGB.
- Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Lieferanten.
§2 Angebot, Angebotsunterlagen- Der Lieferant ist verpflichtet, innerhalb einer Frist von 2 Wochen unsere Bestellung durch Rücksendung des von ihm unterschriebenen Doppels dieser Bestellung oder gleichlautender Auftragsbestätigung anzunehmen.
- An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.
§3 Preise, Zahlungsbedingungen, Bürgschaft- Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung schließt der Preis Lieferung „frei Haus“, einschließlich Verpackung ein. Der Lieferant hat die Verpackungen soweit möglich zurückzunehmen. Die Rücknahme erfolgt kostenfrei.
- Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten, soweit nicht Abweichendes vereinbart wird.
- Soweit keine Einzugsermächtigung erteilt ist, erfolgt Zahlung nach Erhalt der Rechnung innerhalb 10 Tagen mit 3% Skonto, innerhalb 14 Tagen mit 2% Skonto oder 45 Tagen rein netto. Anzahlungen bzw. Teilzahlungen werden nur bei Aufträgen mit einem Wert von über 10.000,00 € und nach besonderer Vereinbarung geleistet. Sofern derartiges vereinbart wurde, sind die einzelnen Raten mit gesondertem Schreiben in 1-facher Ausfertigung anzufordern. Der normale oder neu vereinbarte Skonto wir über den Gesamtbetrag an der letzten Rate gekürzt.
- Sofern wir Vorauszahlungen leisten, sind diese über unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaften einer deutschen Bank in Höhe des Bruttobetrages der Vorauszahlung abzusichern.
- Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns in gesetzlichem Umfang zu.
§4 Lieferzeit, Vertragsstrafe- Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend.
- Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die bedungene Lieferzeit nicht eingehalten werden kann.
- Im Falle des Lieferverzuges stehen und die gesetzlichen Ansprüche ungemindert zu. Insbesondere sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist Schadensersatz statt der Leistung und Rücktritt zu verlangen. Verlangen wir Schadenersatz, steht dem Lieferanten das Recht zu, uns nachzuweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
- Im Falle des vom Lieferanten zu vertretenden Lieferverzuges sind wir berechtigt, pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 0,2% des Netto-Lieferwertes pro Werktag zu verlangen, jedoch nicht mehr als 5% des Netto-Lieferwertes. Wir verpflichten uns, den Vorbehalt der Vertragsstrafe spätestens innerhalb von 10 Arbeitstagen, gerechnet ab Entgegennahme der verspäteten Lieferung, gegenüber dem Lieferanten zu erklären. Dem Lieferanten steht das Recht zu, uns nachzuweisen, dass infolge des Verzugs gar kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Weitere gesetzliche Ansprüche (Rücktritt und Schadensersatz statt der Leistung) bleiben vorbehalten; der pauschalierte Verzugsschaden ist auf einen etwaigen Schadenersatzanspruch anzurechnen.
Verschiebt sich der Liefertermin aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so wir die Vertragsstrafe bei vom Lieferanten zu vertretender Überschreitung dieses neuen Liefertermins verwirkt.
§5 Gefahrenübergang, Dokumente, unwesentliche Mängel, Abfall- Die Lieferung hat, sofern nicht anderes schriftlich vereinbart ist, frei Haus zu erfolgen
- Der Lieferant ist verpflichtet, auf allen Versandpapieren und Lieferscheinen exakt unsere Bestellnummer anzugeben; unterlässt er dies, so sind dadurch entstehende Verzögerungen in der Bearbeitung nicht von uns zu vertreten.
- Wir sind nicht verpflichtet, Liefergegenstände, die nur unwesentliche Mängel ausweisen, anzunehmen. Auch bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit steht uns das Recht auf Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz statt der ganzen Leistung zu.
- Sollte die Abfallbeseitigung, Säuberung oder Entsorgung von Materialien und Chemikalien, die von Arbeiten des Lieferanten auf unserem Anwesen verursacht wird, notwendig werden, ist dies vom Lieferanten vorzunehmen.
§6 Mängeluntersuchung, Mängelrüge, Mängelhaftung, Teilleistung, Verjährung- Wir sind verpflichtet, die Ware innerhalb angemessener Frist auf etwaige Qualitäts- und Quantitätsabweichungen zu prüfen. Die Rüge ist bei offenen Mängeln rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen, gerechnet ab Wareneingang, beim Lieferanten eingeht. Bei versteckten Mängeln ist die Rüge rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von 3 Arbeitstagen, gerechnet ab Entdeckung, beim Lieferanten eingeht.
- Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen uns ungekürzt zu; in jedem Fall sind wir berechtig, vom Lieferanten nach unserer Wahl Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Das Recht auf Schadensersatz, insbesondere das auf Schadensersatz statt der Leistung bleibt ausdrücklich vorbehalten.
- Teilleistungen des Lieferanten sind ausgeschlossen, sofern nicht im Einzelfall etwas Abweichendes vereinbart worden ist. Auch Lieferungen, bei denen die vereinbarte oder vorschriftsmäßige Dokumentation fehlt, sind Teillieferungen im Sinne dieses Absatzes.
- Wir sind berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen, wenn der Lieferant in Verzug ist.
- Die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich 24 Monate; bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, 72 Monate; jeweils gerechnet ab Gefahrenübergang, soweit nicht die zwingenden Bestimmungen der §§ 478, 479 BGB eingreifen.
§7 Produkthaftung, Freistellung, Haftpflichtversicherungsschutz- Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, uns insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.
- Im Rahmen seiner Haftung für Schadensfälle im Sinn von Abs. (1) ist der Lieferant auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen gem. §§ 683, 670 BGB oder gemäß §§ 830, 840, 426 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von uns durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahme werden wir dem Lieferanten – soweit möglich und zumutbar – unterreichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Unberührt bleiben sonstige gesetzliche Ansprüche.
- Der Lieferant verpflichtet sich, eine Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von 1 Mio. € pro Personenschaden/Sachschaden – pauschal – zu unterhalten; stehen uns weitergehende Schadensersatzansprüche zu, so bleiben dies unberührt.
§9 Schutzrechte- Der Lieferant gewährleistet, dass im Zusammenhang mi seiner Lieferung keine Rechte Dritter innerhalb der Europäischen Union verletzt werden.
- Werden wir von einem Dritten dieserhalb in Anspruch genommen, so ist der Lieferant verpflichtet, uns auf erstes schriftliches Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen.
Informationen zur Online-Streitbeilegung
Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.